Zum Fahren von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Diese Führerscheinklasse ist kombinierbar mit BF17
Anmeldung: ab 16,5 Jahren bei BF17 möglich ab 17,5 Jahren bei B möglich
Therorie: entfällt
Praxis: ausreichend Übungsfahrstunden, 3x Überlandfahrten, 1x Autobahnfahrten, 1x Nachtfahrt, Prüfungsfahrt
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