
Führerschein B
Das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen, außer dem Fahrzeugführer, ausgelegt und gebaut sind. Auch mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Anmeldung: ab 17,5 Jahren möglich
Therorie: Grundstoff 12x, Zusatzstoff B 2x, Vortest bei uns, Prüfung beim TÜV
Praxis: ausreichend Übungsfahrstunden, 5x Überlandfahrten, 4x Autobahnfahrten, 3x Nachtfahrt, Prüfungsfahrt
Beinhaltete Klasse: AM, L