Begleitetes Fahren mit 17 bedeutet, dass ihr nur in Begleitung einer in eurem Führerschein eingetragenen Person fahren dürft.
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen, außer dem Fahrzeugführer, ausgelegt und gebaut sind. Auch mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Anmeldung: ab 16,5 Jahren möglich
Therorie: Grundstoff 12x, Zusatzstoff B 2x, Vortest bei uns, Prüfung beim TÜV
Praxis: ausreichend Übungsfahrstunden, 5x Überlandfahrten, 4x Autobahnfahrten, 3x Nachtfahrt, Prüfungsfahrt
Beinhaltete Klasse: AM, L
Begleitpersonen: min. 30 Jahre, max. 1 Punkt Fahreignungsregister, min. 5 Jahre Führerscheinklasse B ohne Unterbrechug
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.