Führerschein BF17
 Begleitetes Fahren

Begleitetes Fahren mit 17 bedeutet, dass ihr nur in Begleitung einer in eurem Führerschein eingetragenen Person fahren dürft.

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen, außer dem Fahrzeugführer, ausgelegt und gebaut sind. Auch mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. 

Anmeldung: ab 16,5 Jahren möglich

Therorie: Grundstoff 12x, Zusatzstoff B 2x, Vortest bei uns, Prüfung beim TÜV

Praxis: ausreichend Übungsfahrstunden, 5x Überlandfahrten,     4x Autobahnfahrten, 3x Nachtfahrt, Prüfungsfahrt

Beinhaltete Klasse: AM, L

Begleitpersonen: min. 30 Jahre, max. 1 Punkt Fahreignungsregister, min. 5 Jahre Führerscheinklasse B ohne Unterbrechug 

 

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